Archive for the ‘Justiz’ Category

Hadere nicht bei der BG mit deinem Schicksal!

Montag, Dezember 12th, 2011

Manchmal fragt man sich, ob nicht so mancher Sachbearbeiter bei der BG “Fehl am Platze” ist. Der vorliegende Fall betrifft die BG Bau, Bezirksverwaltung Wuppertal.

Mein Mandant ist berufsbedingt erheblich erkrankt. U.a. sind Berufskrankheiten nach Nr. 4103 (Asbestose) und Nr. 4302 (obstruktive Atemwegserkrankung) mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 35% anerkannt. Diese bringen erhebliche Einschränkungen im Alltag mit sich. Nun ist es aber so, dass mein Mandant mit der BG Bau in vielfältiger Weise im Klinch liegt, weil sie ihm mehrfach Leistungen verweigert hatte (u.a. Haushaltshilfe, Begleitperson bei der jährlichen Reha). An sich nichts außergewöhnliches, will man meinen, wenn man häufig mit gesetzlichen Unfallversicherung zu tun hat. Umso mehr war ich überrascht, folgende schriftliche Ausführungen der Rechtsabteilung der BG Bau an den vorherigen Anwalt meines Mandanten lesen zu müssen:

„Ich stimme mit Ihnen überein, dass der Widerspruchsführer davon überzeugt ist, vollständig schwer erkrankt zu sein und sich veranlasst sieht, vielfältig über sein Schicksal zu hadern. Das ist allein schon aus der hohen Anzahl der hier fallübergreifend festzustellenden und anscheinend eher unkoordiniert von ihm selbst und inzwischen zwei Rechtsanwälten forcierten Posteingängen abzulesen“.

Solche Formulierungen sehe ich Gott sei Dank selten; zumindest sind sie mir als beratendes Fördermitglied des Bundesverbandes der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V. nicht geläufig. Sie sind auch keine gute Presse. Es ist wohl offensichtlich, dass sich der Versicherte seine im rentenberechtigenden Grad anerkannten Berufskrankheiten nach Nr. 4103 und 4302 nicht einbildet. Diese Erkrankungen dürften doch wohl schwer genug sein; zumal eher eine Verschlechterung zu erwarten ist. Weshalb der Versicherte über sein Schicksal, quasi ohne Veranlassung, hadern sollte, wenn er seine Rechte wahrnimmt bzw. diese durchsetzen möchte, kann nicht nachvollzogen werden. Es könnte ja auch umgekehrt die These richtig sein, dass sich die BG Bau in diesem Fall besonders restriktiv zeigt, und dem Versicherten berechtigte Leistungsansprüche verwehrt. Schliesslich sind die Verfahren noch anhängig.

Ich habe mich bei der Geschäftsführung beschwert und angekündigt eine Eingabe beim Bundesversicherungsamt zu prüfen. Mal sehen, was daraus wird.

Verbale Entgleisung bei Gericht

Mittwoch, November 30th, 2011

Schon ein starkes Stück, was sich da ein Richter am Landgericht Hagen geleistet hat.

In dem Klageverfahren war für Dienstag den 10.05.2011 ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. Der Anwalt des Beklagten hatte erst am Sonntag den 08.05.2011, die Klageerwiderung zur Vorbereitung dieses Termins angefertigt und am selben Tag zu Gericht gebracht.

Nun ist klar, dass der Anwalt des Klägers diesen Schriftsatz als verspätet gerügt hatte. Darüber hatte das Gericht zu entscheiden, und sonst nichts. Der Richter kommentierte jedoch seinen Unmut über den späten Schriftsatz wohl “mit erhobener und lauter Stimme” mit den Worten: “es sei schön, dass sich der Beklagtenvertreter noch am 08.05.2011, einem Sonntag und immerhin dem Jahrestag des Kriegsendes, die Mühe gemacht habe, einen Schriftsatz zu fertigen und diesen zum Gericht zu bringen”.

Es folgte, was bei einem firmen Anwalt folgen muss, nämlich ein Antrag auf Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit (kurz: Befangenheitsantrag). Diesen Antrag stellte der Anwalt zu Protokoll, was der Richter tatsächlich zunächst verweigerte aufzunehmen. Letztlich nahm der Richter das Ablehnungsgesuch doch zu Protokoll; was wohlgemerkt seine Pflicht war.

Der Richter selbst hielt sich deswegen nicht für befangen; dies sah jedoch das Oberlandesgericht Hamm Gott sei dank anders; s. Beschluss vom 06.10.11, I-32 W 19/11.

Das OLG Hamm hielt das Ablehnungsgesuch für gerechtfertigt und quittierte das Verhalten des Richters mit folgenden Ausführungen:

“Bereits mit dem Hinweis, die Klageerwiderung sei “noch am 08.05.2011, einem Sonntag und immerhin dem Jahrestag des Kriegsendes” gefertigt worden, hat der Richter seinen (weiten) Verhaltensspielraum verlassen. Die Herstellung eines – wie auch immer gemeinten – zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Fertigung eines Schriftsatzes im vorliegenden Rechtsstreit und dem Ende des 2. Weltkrieges, der unsäglich viel Leid hervorgerufen und Millionen Menschen das Leben gekostet hat, kann nicht mehr als ungeschickte oder auch unglückliche Formulierung verstanden, sondern muss in aller Deutlichkeit als gänzlich sachwidrige, verbale Entgleisung bezeichnet werden. Von einem Richter kann und muss auch in der Einordnung historischer Ereignisse mehr Fingerspitzengefühl erwartet werden. Dass sich der Beklagtenvertreter entgegen seiner Ankündigung über die gerichtlich gesetzte Frist hinweggesetzt und mit der Einreichung der Klageerwiderung unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung vom 10.05.2011 letztlich eine deutliche Verzögerung des Rechtsstreits herbeigeführt hat, hätte der Einzelrichter unschwer in sachlicher Art und Weise beanstanden können.”

SG Duisburg weiterhin unfehlbar?!

Montag, November 28th, 2011

Bereits im Blogbeitrag vom 25.10.11 hatte ich mich gefragt ob das SG Duisburg, namentlich die 6. Kammer, unfehlbar sein könnte!? Jetzt gibt es neue Erkenntnisse.

In einem Berufskrankheitenverfahren teilt das SG Duisburg am 10.11.11 mit, dass “das Gericht bereit ist, den Sachverhalt erneut zu überprüfen”. Vielen Dank auch, aber darf man das nicht vom Gericht sowieso erwarten, solange der Sachverhalt nicht hinreichend ermittelt wurde?

Das Gericht möchte hierzu ein ärztliches Sachverständigengutachten von einer “anerkannten Kapazität” (oh, man darf gespannt sein, wer das sein wird) einholen. Es teilt ferner mit: “Sollte das Gutachten wiederum negativ ausfallen, so wäre ein Anspruch nicht nachweisbar und die Klage aussichtslos. Das Gericht geht davon aus, dass das Verfahren im letzteren Fall voraussichtlich unstreitig beendet werden kann.”

Diese verfahrensrechtlich bedenkliche Ansicht dürfte etwas voreilig sein, denn wenn die “anerkannte Kapazität” ihr Gutachten vorgelegt hat, darf man dieses doch wohl noch rechtlich und inhaltlich prüfen und ggf. kritisieren. Wäre ja nicht das erstemal, das ein ärztliches Gutachten einen trefflichen Grund für Kritik bietet. Oder hält das Gericht bereits vorab das Gutachtenergebnis für unantastbar; eben weil es ja nur “anerkannte Kapazitäten” beauftragt?

Links oder rechts - Ansichtssache?

Montag, Oktober 31st, 2011

Ärzte geben ungern zu, wenn sie sich irren? …und Gutachter schreiben voneinander ab?

Eine “nette” Anekdote habe ich am Samstag während meiner jährlichen Fachanwaltsfortbildung von Dr. Jürgen Brand (Präsident des LSG NW a.D.) aus seiner Zeit als Vorsitzender Richter am LSG gehört.

Das Gericht holte zur Sachverhaltsaufklärung - wie so oft - ein ärztliches Sachverständigengutachten ein. Der Kläger war auf dem linken Auge blind, was sich auch aus sämtlichen fachärztlichen Berichten ergab. Im Gutachten (eines Professors eines Universitätsklinikums) stand jedoch plötztlich, der Kläger sei auf dem rechten Auge blind. Auf Rüge des Klägers wurde der Sachverständige vom Gericht zur ergänzenden Stellungnahme aufgefordert. Der Sachverständige änderte seine Ansicht wider erwarten jedoch nicht, sondern beharrte darauf, wenn man vor dem Kläger stehen würde, dann wäre er aus Sicht des Betrachters auf dem rechten Auge blind.

Das Gutachten blieb in der Akte, jedoch sah sich das Gericht veranlasst ein weiteres Gutachten einzuholen. Und siehe da, auch dort war der Kläger auf dem rechten Auge blind.

Links oder recht, dass scheint wohl in der Medizin, zumindest bei manchen Ärzten, Ansichtssache zu sein.

… und manche Schreiben wohl einfach voneinander ab, ohne die Akten zu prüfen.

Wenn man sich da vorstellt, dass ärztliche Sachverständigengutachten ca. 1.000,- bis 1.500,- € kosten.

Ist das SG Duisburg unfehlbar?

Dienstag, Oktober 25th, 2011

Der Papst ist unfehlbar; soweit so gut, wenn man daran glaubt. Definitiv gilt dies aber nicht für einen Richter am Sozialgericht, auch wenn folgender schriftlicher Hinweis des Vorsitzenden Richter der 6. Kammer des SG Duisburg etwas anderes vermuten lassen könnte:

“Das Gericht hat eine Beweisaufnahme durchgeführt und ein ärztliches Sachverständigengutachten eingeholt. Die Beweisaufnahme war ausschließlich zu Gunsten des Klägers erfolgt. … Allerdings ist das Ergebnis der Begutachtung, dass Ansprüche nicht nachgewiesen sind. Vielmehr ist die Richtigkeit des angegriffenen Bescheides bestätigt worden. Die Fortsetzung des Rechtsstreits ist damit aussichtslos, zumal das Gericht als Gutachter ausschließlich anerkannte Fachleute einsetzt. Bei dieser Sachlage muss das Gericht empfehlen, die Klage zurückzunehmen.”

Gewichtige Worte, die eine (gebotene) Stellungnahme zu dem Gutachten überflüssig erscheinen lassen. Dabei gab es genügend Kritikpunkte am Gutachten, aber auch an der Beurteilung des Richters, denn das Gutachten war in Bezug auf die Klage nicht völlig negativ. Insbesondere die voreilige Ansicht, dass die Fortsetzung des Rechtsstreits aussichtslos sei, vermittelt den Eindruck, dass der Richter nicht einmal eine weitere Stellungnahme erwartet oder weitere Argumente hören will. Dies erregt ggf. die Besorgnis der Befangenheit.

Vollkommen überlastet

Donnerstag, Oktober 20th, 2011

In einem aktuellen Klageverfahren (wegen Anerkennung der Schwerbehinderung) vor dem SG Dortmund habe ich heute folgendes schriftliches “Eingeständnis” des Vorsitzenden Richters erhalten:

“Der Kammervorsitzende ist derzeit für ca. 750 Verfahren zuständig. Dieser hohe Bestand erlaubt es nicht, alle Streitsachen gleichermaßen mit der nötigen Gründlichkeit und Kontinuität zu bearbeiten. Es müssen deshalb innerhalb der Gesamtlast Prioritäten gesetzt werden. Dies führt bei neu anhängigen Streitsachen vor der ersten Ermittlungsentscheidung (die eine umfassende Akteneinsicht erfordert) zu unabsehbaren Verzögerungen. Dieses Verfahren ist davon betroffen.”

Aus meiner Erfahrung dauern Verfahren vor dem SG Dortmund besonders lange. Zum ersten mal habe ich jetzt bereits am Anfang einen Hinweis auf akute Überlastung erhalten. Wenn ein Gericht eingesteht, dass es nicht alle Streitsachen mit der nötigen Gründlichkeit bearbeiten kann und unabsehbare Verzögerungen ankündigt, sehe ich die Gefahr der Verletzung des Grundsatz auf ein faires Verfahren und zudem des Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzips. Es fehlt bei der Flut an Fällen offensichtlich an Richterstellen. Dennoch ist bei dem allgemeinen Sparzwang nicht zu erwarten, dass entsprechende Stellen geschaffen werden; vielmehr ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber den Rechtsweg beschneiden wird - so z.B. geschehen mit der Einführung des § 522 Absatz 2 ZPO.

Link-Tip: Das wichtigste Gericht der Welt

Donnerstag, Oktober 20th, 2011

Zur Bedeutung des EGMR und der EMRK möchte ich auf den Eintrag im Verfassungsblog des Journalisten, Juristen und Autor Maximilian Steinbeis hinweisen: Das wichtigste Gericht der Welt.

Welche Auswirkungen die Entscheidungen des EGMR auf die nationalen Rechtssysteme haben können, sieht man am Beispiel der Urteile zur überlangen Verfahrensdauer vor den nationalen Gerichten.
Deutschland wurde über Jahre hinweg vom EGMR zu Schadenersatz und Schmerzensgeldzahlungen verurteilt, weil viele Gerichtsverfahren überlang waren. Gerügt wurde vom EGMR, dass es keine innerstaatlichen Rechtsbehelfe geben würde, um eine Verfahrensbeschleunigung zu erreichen.
Betroffene mussten daher nicht den innerstaatlichen Rechtsweg ausschöpfen, um vor dem EGMR die überlange Verfahrensdauer zu rügen, sondern konnten stets – sogar während des laufenden innerstaatlichen Verfahrens – den EGMR direkt anrufen. Das Bundesverfassungsgericht war somit außen vor.
Diese fortlaufende Verurteilung durch den EGMR hat aktuell zu einem Gesetzesentwurf über einen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren geführt, welcher vom Bundestag am 29.09.11 und vom Bundesrat am 14.10.11 abgesegnet wurde.
Auch wenn das kommende Gesetz tatsächlich nur eine unzureichende Entschädigungsregelung enthält, und keineswegs zur Verfahrensbeschleunigung beitragen dürfte, so sieht man hier exemplarisch, welche Bedeutung die Entscheidungen des EGMR auf die nationalen Rechtssysteme haben können.

s. auch meinen BLOG-Beitrag vom 06.10.11.

Gesetz zur Entschädigung überlanger Gerichtsverfahren

Freitag, Oktober 14th, 2011

Nun hat auch der Bundesrat dem Gesetz zum Schutz gegen überlange Gerichtsverfahren zugestimmt, nach dem der Bundestag bereits am 29.09.2011 den Gesetzentwurf durchgewunken hatte.

Bei dem Gesetz handelt es sich jedoch um eine (unzureichende) Entschädigungsregelung; s. Blog-Eintrag vom 06.10.2011. Dies findet auch Vanessa Pickenpack in der Legal Tribune!

Das Ende überlanger Gerichtsverfahren? - wohl kaum!

Donnerstag, Oktober 6th, 2011

Endlich! Nun soll er kommen, der Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren. Der Deutsche Bundestag hat am 29.09.2011 ein Gesetz über den “Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren” beschlossen. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verkündet hierzu vollmundig: “Wir stärken den Rechtsschutz und verhindern unangemessen lange Verfahren” (s. PM vom 30.09.11). Wohl kaum - wenn man sich die inhaltliche Regelung des kommenden Gesetzes näher anschaut! (more…)

Mit Druck in den Vergleich

Sonntag, September 4th, 2011

RA Jürgen LanghalsIch habe am 02.09.2011 (mal wieder) erleben dürfen, wie vor einem deutschen Sozialgericht Vergleiche zustandekommen können; welche die Mandanten als “Erpressung” empfunden haben. Der Abschluss des Verfahrens, bzw. wie letztlich der Vergleich zustandegekommen ist, hat bei mir ein mulmiges Gefühl in Bezug auf unseren Rechts- und Sozialstaat hinterlassen. Jedenfalls hat es mein Vertrauen in die Sozialgerichtsbarkeit nicht gestärkt. (more…)