Hadere nicht bei der BG mit deinem Schicksal!
Montag, Dezember 12th, 2011Manchmal fragt man sich, ob nicht so mancher Sachbearbeiter bei der BG “Fehl am Platze” ist. Der vorliegende Fall betrifft die BG Bau, Bezirksverwaltung Wuppertal.
Mein Mandant ist berufsbedingt erheblich erkrankt. U.a. sind Berufskrankheiten nach Nr. 4103 (Asbestose) und Nr. 4302 (obstruktive Atemwegserkrankung) mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 35% anerkannt. Diese bringen erhebliche Einschränkungen im Alltag mit sich. Nun ist es aber so, dass mein Mandant mit der BG Bau in vielfältiger Weise im Klinch liegt, weil sie ihm mehrfach Leistungen verweigert hatte (u.a. Haushaltshilfe, Begleitperson bei der jährlichen Reha). An sich nichts außergewöhnliches, will man meinen, wenn man häufig mit gesetzlichen Unfallversicherung zu tun hat. Umso mehr war ich überrascht, folgende schriftliche Ausführungen der Rechtsabteilung der BG Bau an den vorherigen Anwalt meines Mandanten lesen zu müssen:
„Ich stimme mit Ihnen überein, dass der Widerspruchsführer davon überzeugt ist, vollständig schwer erkrankt zu sein und sich veranlasst sieht, vielfältig über sein Schicksal zu hadern. Das ist allein schon aus der hohen Anzahl der hier fallübergreifend festzustellenden und anscheinend eher unkoordiniert von ihm selbst und inzwischen zwei Rechtsanwälten forcierten Posteingängen abzulesen“.
Solche Formulierungen sehe ich Gott sei Dank selten; zumindest sind sie mir als beratendes Fördermitglied des Bundesverbandes der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V. nicht geläufig. Sie sind auch keine gute Presse. Es ist wohl offensichtlich, dass sich der Versicherte seine im rentenberechtigenden Grad anerkannten Berufskrankheiten nach Nr. 4103 und 4302 nicht einbildet. Diese Erkrankungen dürften doch wohl schwer genug sein; zumal eher eine Verschlechterung zu erwarten ist. Weshalb der Versicherte über sein Schicksal, quasi ohne Veranlassung, hadern sollte, wenn er seine Rechte wahrnimmt bzw. diese durchsetzen möchte, kann nicht nachvollzogen werden. Es könnte ja auch umgekehrt die These richtig sein, dass sich die BG Bau in diesem Fall besonders restriktiv zeigt, und dem Versicherten berechtigte Leistungsansprüche verwehrt. Schliesslich sind die Verfahren noch anhängig.
Ich habe mich bei der Geschäftsführung beschwert und angekündigt eine Eingabe beim Bundesversicherungsamt zu prüfen. Mal sehen, was daraus wird.