Archive for the ‘Asbestose’ Category

Hohe Haftstrafen im Turiner Asbest-Prozess!

Freitag, Februar 17th, 2012

Erstmals werden Unternehmer für den leichtfertigen Umgang mit krebserregenden Stoffen zur Verantwortung gezogen. Das Turiner Gericht verurteilte am 13.02.12 die ehemaligen Mitbesitzer der Eternit S.p.A. (Genua), den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny und den belgischen Baron Jean-Louis de Cartier, zu jeweils 16 Jahren Haft sowie zu Geldstrafen in Millionenhöhe. Sie sollen für den Tod einiger tausend Menschen und der Herbeiführung einer Umweltkatastrophe verantwortlich sein.

Für die Opfer und deren Angehörigen bedeutet dieses Urteil eine Genugtuung, auch wenn unklar ist, ob die Angeklagten jemals ihre Haftstrafe tatsächlich verbüßen werden. Sie waren zu keinem Zeitpunkt beim Prozess anwesend. Zudem wurde die Berufung gegen das Urteil angekündigt.

Das Urteil hat jedoch eine erhebliche Mahnwirkung weit über Italien hinaus. Weitere Verfahren wurden bereits angekündigt, auch in der Schweiz. In Frankreich und Belgien sind Verfahren anhängig bzw. wurden ebenfalls Urteile verkündet.

Experten halten das Turiner Urteil für überfällig, aber zugleich für vermeidbar, denn bereits seit den 50er-/60er-Jahren belegten wissenschaftliche Studien die Gefährlichkeit von Asbest und asbesthaltigen Produkten. Diese Studien bewirkten jedoch nichts, vielmehr wurden die Erkenntnisse unter den Wissenschaftlern, Institutionen und Behörden nicht ausreichend weitergegeben. Mit den entsprechenden Folgen. s. hierzu swissinfo.ch mit vielen interssanten und nützlichen Informationen.

Der Schweizer Verein für Asbestopfer und deren Angehörige asbestopfer.ch informiert am 03.03.12 über die Auswirkungen des Turiner Urteils.

Welche Bedeutung das Urteil in Deutschland haben könnte, bleibt unklar. Das Urteil hat jedenfalls eine wesentliche Mahnwirkung nicht leichtfertig mit krebserregenden bzw. gesundheitsschädigenden Stoffen umzugehen, unabhängig von Asbest. Es stellt eine Verantwortlichkeit und Haftung in den Vordergrund, wenn trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse, Umwelt und Menschen vorsätzlich oder fahrlässig aus wirtschaftlichen Gründen geschädigt werden. Dies gilt u.U. für tausende von Industrieprodukten.

GRÜNE forden Beweislastumkehr für Asbestose-Erkrankte

Mittwoch, Februar 1st, 2012

Wie sich einem auf Youtube veröffentlichenten Interview ergibt, setzen sich Bündnis90/DieGrünen für eine Beweislastumkehr im Rahmen der Feststellung und Entschädigung von asbestbedingten Berufskrankheiten durch die gesetzliche Unfallversicherung ein.  Dies betrifft demnach die Berufskrankeiten-Tatbestände Nr. 4103 bis 4105 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung. Im Allgemeinen kann man von Asbestose-Erkrankten sprechen.

Der Hintergrund der Forderung ist verständlich. Wer mit Asbest gearbeitet hat oder asbesthaltigen Stoffen ausgesetzt war, erkrankt nicht selten erst 20 oder 30 Jahre später. Das Problem für die Betroffenen ist der Nachweis der ausreichenden beruflichen Einwirkungen, d.h. der Kontakt mit Asbest nach Umfang und Dauer. Diesen Nachweis haben die Betroffenen grds. im Vollbeweis zu führen und geraten daher häufig in Beweisnot, wenn keine Zeugen oder Unterlagen existieren oder der ehemalige Arbeitgeber nicht mehr exitiert bzw. dieser keine Angaben mehr macht.

Dennoch halte ich diese Forderung nicht für durchsetzbar; zumal sie sich nur auf die asbestbedingten Erkrankungen beschränkt. Viele Berufskrankheitentatbestände teilen ein ähnliches Schicksal. Als Beispiel seien nur die Silikose bei Bergleuten (Staublunge), chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder die bandscheibenbedingten Erkrankungen der Halswirbelsäule und Lendenwirbelsäule genannt. Gerade bei letzteren müssen die Hebe- und Tragelasten teils über Jahrzehnte ermittelt und nachgewiesen werden. Konsequent wäre daher eine generelle Beweislastumkehr zu fordern; was aber zugleich unrealistisch ist.

Die Lösung kann nur in gewissen Beweiserleichterungen gesehen werden. So gibt es typische Risikoberufe oder es könnten berufskundliche Sachverständige beauftragt werden, wobei den Betroffenen ein Auswahl- und Vorschlagsrecht zu gewähren wäre, wie bei den medizinischen Gutachten.

Eine Änderung in absehbarer Zeit ist leider nicht zu sehen; evtl. erst nach einem Regierungswechsel.

Hadere nicht bei der BG mit deinem Schicksal!

Montag, Dezember 12th, 2011

Manchmal fragt man sich, ob nicht so mancher Sachbearbeiter bei der BG “Fehl am Platze” ist. Der vorliegende Fall betrifft die BG Bau, Bezirksverwaltung Wuppertal.

Mein Mandant ist berufsbedingt erheblich erkrankt. U.a. sind Berufskrankheiten nach Nr. 4103 (Asbestose) und Nr. 4302 (obstruktive Atemwegserkrankung) mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 35% anerkannt. Diese bringen erhebliche Einschränkungen im Alltag mit sich. Nun ist es aber so, dass mein Mandant mit der BG Bau in vielfältiger Weise im Klinch liegt, weil sie ihm mehrfach Leistungen verweigert hatte (u.a. Haushaltshilfe, Begleitperson bei der jährlichen Reha). An sich nichts außergewöhnliches, will man meinen, wenn man häufig mit gesetzlichen Unfallversicherung zu tun hat. Umso mehr war ich überrascht, folgende schriftliche Ausführungen der Rechtsabteilung der BG Bau an den vorherigen Anwalt meines Mandanten lesen zu müssen:

„Ich stimme mit Ihnen überein, dass der Widerspruchsführer davon überzeugt ist, vollständig schwer erkrankt zu sein und sich veranlasst sieht, vielfältig über sein Schicksal zu hadern. Das ist allein schon aus der hohen Anzahl der hier fallübergreifend festzustellenden und anscheinend eher unkoordiniert von ihm selbst und inzwischen zwei Rechtsanwälten forcierten Posteingängen abzulesen“.

Solche Formulierungen sehe ich Gott sei Dank selten; zumindest sind sie mir als beratendes Fördermitglied des Bundesverbandes der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V. nicht geläufig. Sie sind auch keine gute Presse. Es ist wohl offensichtlich, dass sich der Versicherte seine im rentenberechtigenden Grad anerkannten Berufskrankheiten nach Nr. 4103 und 4302 nicht einbildet. Diese Erkrankungen dürften doch wohl schwer genug sein; zumal eher eine Verschlechterung zu erwarten ist. Weshalb der Versicherte über sein Schicksal, quasi ohne Veranlassung, hadern sollte, wenn er seine Rechte wahrnimmt bzw. diese durchsetzen möchte, kann nicht nachvollzogen werden. Es könnte ja auch umgekehrt die These richtig sein, dass sich die BG Bau in diesem Fall besonders restriktiv zeigt, und dem Versicherten berechtigte Leistungsansprüche verwehrt. Schliesslich sind die Verfahren noch anhängig.

Ich habe mich bei der Geschäftsführung beschwert und angekündigt eine Eingabe beim Bundesversicherungsamt zu prüfen. Mal sehen, was daraus wird.

TV-Tipp: Asbest, tödlicher Staub

Montag, November 28th, 2011

Arte bringt am Mittwoch den 30.11.11 um 20.15 Uhr den Themenabend “Asbest, tödlicher Staub”. Nach dem Dokumentarfilm folgt eine Debatte.

s. auch meine Sonderausgabe Asbestose und weitere Beiträge.

Link-Tip: Der verzweifelte Kampf der Berufskranken

Dienstag, November 15th, 2011

Über den verzweifelten jahrlangen Kampf auf Anerkennung einer Berufskrankheit in Zusammenhang mit Asbest und Uran berichtet heute Spiegel-Online.

Empfohlen sei auch der NDR-Beitrag “Vergiftet - Wenn Arbeit krank macht”, der am 16.11.11 um 00.00 Uhr läuft. Warum eigentlich so spät?

Asbestgefahr bei Haussanierung

Dienstag, November 15th, 2011

Asbest ist zwar seit 1993 verboten, d.h. aber nicht, dass es auch über Nacht verschwunden wäre. Vielmehr sind die Auswirkungen der Asbestverarbeitung bis heute, und wohl noch für lange Zeit in der Zukunft, zu spüren - nicht nur bei der Zahl der Berufskrankheiten.

Entsprechend warnt die IG Bau Niederbayern vor den Gefahren der Haussanierung in Zusammenhang mit Asbest (Radio Trausnitz vom 15.11.11). Die Gefahren lauern u.a. in Nachtspeicherheizungen, in Abdeckplatten und im Bodenbelag.

Mich verwundern diese Warnhinweise nicht; sie sind aktuell, nach wie vor. Verwundert bin ich nur in so manchem Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren, wenn es von Seiten der BG bzw. dessen Präventionsdienst (TAD) heißt, eine Exposition (berufliche Einwirkung) gegenüber Asbest habe es nur bis 1993 gegeben, weil danach Asbest aufgrund des Verbotes nicht mehr verwendet worden sei. Immer wieder kommt es daher in der Praxis zu Streitigkeiten über das Ausmaß der beruflichen Einwirkungen von Asbest, wobei häufig die Betroffenen unter Beweisnöten geraten können.

Rentenbestand in der GUV sinkt!

Freitag, Oktober 14th, 2011

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat nunmehr ihre aktuellen DGUV-Statistiken-2010 zur Entwicklung im Arbeitsunfall- und Berufskrankheitengeschehen veröffentlicht.

Zu vermelden sind eine Zunahme der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle (1.178.432) sowie der bestätigten Berufskrankheiten-Verdachtsfälle (31.219). Die mit Abstand häufigsten BK-Anzeigen erfolgen bei der BK-Nr. 5101 (Hautkrankheiten) mit 23.596 Verdachtsfällen, wobei jedoch lediglich 559 Fälle als Berufskrankheit anerkannt wurden. An zweiter Stelle rangiert die BK-Nr. 2301 (Lärmschwerhörigkeit) mit 10.979 Verdachtsfällen und 5.606 anerkannten Berufskrankheiten. Platz 3 nehmen die asbestbedingten Berufskrankeiten nach den BK-Nrn. 4103 bis 4105 mit insgesamt 8.920 Verdachtsfällen ein. Dabei ist insbesondere bei dem asbestbedingten Lungen- oder Kehlkopfkrebs (BK-Nr. 4104) eine deutliche Zunahme mit 3.709Verdachtsfällen gegeben, wobei jedoch lediglich 719 Fälle als Berufskrankheit anerkannt wurden. An vierter Stelle liegt die BK-Nr. 2108 (bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule …) mit 5.114 Verdachtsfällen und lediglich 392 anerkannten Berufskrankheiten.

Besonders auffällig ist der seit 1995 kontinuierlich sinkende Rentenbestand der Verletztenrenten, der nicht mit den sonstigen Zahlen korrelliert.

Aus eigener Erfahrung werden viele Berufskrankheiten bereits mangels hinreichender beruflicher Einwirkungen (Exposition) abgelehnt. Die Berufsgenossenschaften ermitteln dabei meist jahrzehntelang zurückliegende Einwirkungen, was die Schwierigkeit der Nachweisbarkeit mit sich bringt. Gerne wird daher auf Erfahrungswerte zurückgegriffen, welche hier häufig als unzureichend für den konkreten Einzelfall angegriffen werden. Maßgeblich sind stets die individuellen Belastungen des Versicherten. Der Nachweis ist jedoch schwierig, wenn nach Jahrzehnten keine ausreichenden Unterlagen mehr vorliegen oder Zeugen fehlen.

Ein bisschen Asbest schadet doch nicht …?

Montag, August 15th, 2011

(c) insane gal, Flickr Creative Commons

“Ich kann natürlich behaupten, dass es kein krebserregender Stoff ist. Klar, es ist einer. Aber das hängt doch alles von der Dosierung ab. Wir haben es bewiesen, dass es bei geringer Dosis keinen Effekt hat. Das ist wie beim Alkohol: Wenn du nicht zu viel trinkst, setzt du dich auch keinem Krebsrisiko aus.” So ein Zitat von Bernard Coulombe, Betreiber der Jeffrey Mine in der Stadt Asbestos in Quebec/Kanada, im Deutschlandfunk vom 14.08.2011, zur Gefährlichkeit der Einatmung von Asbestfasern. (more…)

Schadensersatzanspruch gegen Arbeitgeber bei Arbeiten mit Asbest!

Dienstag, Mai 17th, 2011

Wichtiges Urteil mit ggf. erheblicher Praxisrelevanz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28.04.11 (Az.: 8 AZR 769/09) entschieden, dass ein Arbeitgeber (im vorliegenden Fall die beklagte Stadt) für mögliche Schäden haftet, die ein Arbeitnehmer aufgrund von Arbeiten mit asbesthaltigen Bauteilen erleidet. Voraussetzung dafür ist, (more…)

Sonderausgabe Asbestose zum download bereit.

Freitag, April 15th, 2011

Die anläßlich der Falkensteiner Tage vom 15./16.10.2010 erstellte Sonderausgabe der Info-Sozialrecht-Aktuell kann nunmehr heruntergeladen werden. Sie enthält einen Kommentar zu den Falkensteiner Empfehlungen (Empfehlungen zur Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten) sowie aktuelle Urteile.

Info-Sozialrecht-Aktuell, Sonderausgabe Asbestose 10-2010