Hohe Haftstrafen im Turiner Asbest-Prozess!
Freitag, Februar 17th, 2012Erstmals werden Unternehmer für den leichtfertigen Umgang mit krebserregenden Stoffen zur Verantwortung gezogen. Das Turiner Gericht verurteilte am 13.02.12 die ehemaligen Mitbesitzer der Eternit S.p.A. (Genua), den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny und den belgischen Baron Jean-Louis de Cartier, zu jeweils 16 Jahren Haft sowie zu Geldstrafen in Millionenhöhe. Sie sollen für den Tod einiger tausend Menschen und der Herbeiführung einer Umweltkatastrophe verantwortlich sein.
Für die Opfer und deren Angehörigen bedeutet dieses Urteil eine Genugtuung, auch wenn unklar ist, ob die Angeklagten jemals ihre Haftstrafe tatsächlich verbüßen werden. Sie waren zu keinem Zeitpunkt beim Prozess anwesend. Zudem wurde die Berufung gegen das Urteil angekündigt.
Das Urteil hat jedoch eine erhebliche Mahnwirkung weit über Italien hinaus. Weitere Verfahren wurden bereits angekündigt, auch in der Schweiz. In Frankreich und Belgien sind Verfahren anhängig bzw. wurden ebenfalls Urteile verkündet.
Experten halten das Turiner Urteil für überfällig, aber zugleich für vermeidbar, denn bereits seit den 50er-/60er-Jahren belegten wissenschaftliche Studien die Gefährlichkeit von Asbest und asbesthaltigen Produkten. Diese Studien bewirkten jedoch nichts, vielmehr wurden die Erkenntnisse unter den Wissenschaftlern, Institutionen und Behörden nicht ausreichend weitergegeben. Mit den entsprechenden Folgen. s. hierzu swissinfo.ch mit vielen interssanten und nützlichen Informationen.
Der Schweizer Verein für Asbestopfer und deren Angehörige asbestopfer.ch informiert am 03.03.12 über die Auswirkungen des Turiner Urteils.
Welche Bedeutung das Urteil in Deutschland haben könnte, bleibt unklar. Das Urteil hat jedenfalls eine wesentliche Mahnwirkung nicht leichtfertig mit krebserregenden bzw. gesundheitsschädigenden Stoffen umzugehen, unabhängig von Asbest. Es stellt eine Verantwortlichkeit und Haftung in den Vordergrund, wenn trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse, Umwelt und Menschen vorsätzlich oder fahrlässig aus wirtschaftlichen Gründen geschädigt werden. Dies gilt u.U. für tausende von Industrieprodukten.
