Beim sog. “Out-sourcing” verlagern die Unternehmen betriebliche Aufgaben über Werkverträge an Subunternehmen; letztlich um Kosten zu sparen. Die Subunternehmen erledigen die Aufgaben, die zuvor die Stammbelegschaft erledigt hat, mit ihren Beschäftigten, jedoch mit dem “winzigen” Unterschied, dass sie weniger verdienen. D.h. weniger Geld für die gleiche Arbeit!
Diese Vorgehensweise kann nur dann akzeptiert werden, wenn es sich auch tatsächlich um einen echten Werkvertrag handelt. In vielen Fällen sind die Unternehmen aber nur von der Leiharbeit auf Werkverträge ausgewichen, um so weiter die Lohnkosten zu senken. Es handelt sich dann um Fälle der unerlaubten “versteckten Leiharbeit”, die zum Lohndumping führt.
Die Abgrenzung zwischen der Leiharbeit und Werkverträgen hat sich in der Praxis jedoch als schwierig erwiesen, weshalb es viele Grauzonen gibt und dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet sind. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte diesem Mißstand ein Ende setzen und das Lohndumping bekämpfen (s. Antrag vom 25.10.11, BT-Drucksache 17/7482). Sie fordert eine eindeutige und praxistaugliche Abgrenzung und stärkere Kontrolle. Erreicht werden soll dies u.a. durch eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Zudem soll eine Beschwerdestelle für Beschäftigte bzw. Betriebsräte eingerichtet werden und im Falle einer Prüfung soll der Arbeitgeber beweisführungspflichtig sein, dass ein Werkvertrag vorliegt.
Der Antrag ist begrüßenswert, aber es dürfen Bedenken erhoben werden, ob die jetzige Regierungskoalition willens und fähig ist, sich diesem Thema anzunehmen. Schließlich sieht man ja, wie schwer sich CDU/CSU und FDP in den eigenen Reihen mit dem Thema Mindestlohn tun.
s. auch meinen BLOG-Eintrag vom 31.10.11