Archive for the ‘Arbeitsrecht’ Category

Fakten, Fakten und an den Betriebsrat denken!

Montag, Februar 13th, 2012

Eine wirksame Kündigung auszusprechen ist meist gar nicht so einfach, sogar wenn der (begründete) Verdacht eines Diebstahls vorliegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Betriebsrat im Unternehmen besteht.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 10.02.2012 - Az.: 2 Sa 305/11 - entschieden, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat vor der beabsichtigten Kündigung nicht nur die konkreten Fakten mitteilen muss, aus denen sich der Verdacht des Diebstahls ergibt. Vielmehr muss er auch den Verlauf des Arbeitsverhältnisses und seine Interessenabwägung mitteilen. Hierzu zählen u.a. auch Abmahnungen und Ermahnungen, welche dem Arbeitnehmer erteilt wurden, als auch welche Gesichtspunkte der Arbeitgeber vor dem Kündigungsentschluss wie gegeneinander abgewogen hat.

GRÜNE forden Beweislastumkehr für Asbestose-Erkrankte

Mittwoch, Februar 1st, 2012

Wie sich einem auf Youtube veröffentlichenten Interview ergibt, setzen sich Bündnis90/DieGrünen für eine Beweislastumkehr im Rahmen der Feststellung und Entschädigung von asbestbedingten Berufskrankheiten durch die gesetzliche Unfallversicherung ein.  Dies betrifft demnach die Berufskrankeiten-Tatbestände Nr. 4103 bis 4105 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung. Im Allgemeinen kann man von Asbestose-Erkrankten sprechen.

Der Hintergrund der Forderung ist verständlich. Wer mit Asbest gearbeitet hat oder asbesthaltigen Stoffen ausgesetzt war, erkrankt nicht selten erst 20 oder 30 Jahre später. Das Problem für die Betroffenen ist der Nachweis der ausreichenden beruflichen Einwirkungen, d.h. der Kontakt mit Asbest nach Umfang und Dauer. Diesen Nachweis haben die Betroffenen grds. im Vollbeweis zu führen und geraten daher häufig in Beweisnot, wenn keine Zeugen oder Unterlagen existieren oder der ehemalige Arbeitgeber nicht mehr exitiert bzw. dieser keine Angaben mehr macht.

Dennoch halte ich diese Forderung nicht für durchsetzbar; zumal sie sich nur auf die asbestbedingten Erkrankungen beschränkt. Viele Berufskrankheitentatbestände teilen ein ähnliches Schicksal. Als Beispiel seien nur die Silikose bei Bergleuten (Staublunge), chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder die bandscheibenbedingten Erkrankungen der Halswirbelsäule und Lendenwirbelsäule genannt. Gerade bei letzteren müssen die Hebe- und Tragelasten teils über Jahrzehnte ermittelt und nachgewiesen werden. Konsequent wäre daher eine generelle Beweislastumkehr zu fordern; was aber zugleich unrealistisch ist.

Die Lösung kann nur in gewissen Beweiserleichterungen gesehen werden. So gibt es typische Risikoberufe oder es könnten berufskundliche Sachverständige beauftragt werden, wobei den Betroffenen ein Auswahl- und Vorschlagsrecht zu gewähren wäre, wie bei den medizinischen Gutachten.

Eine Änderung in absehbarer Zeit ist leider nicht zu sehen; evtl. erst nach einem Regierungswechsel.

Wie hoch sollte ein Mindestlohn sein?

Freitag, Dezember 2nd, 2011

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn wird viel diskutiert. Entweder man liebt ihn oder hasst ihn, so kommt einem zumindest die Diskussion vor. Wie hoch sollte aber denn der Mindestlohn überhaupt sein?

Eine Orientierung bietet eine Darstellung bei sozialpolitik-aktuell. Das Existenzminimum bei einem Alleinstehenden in 38-Stunden-Woche liegt bereits einem Bruttostundenlohn von 8,91 €. Der niedrigste Branchenmindestlohn wurd hingegen mit 6,53 € festgelegt. Bei Leiharbeit waren es 7,79€ (West) und 6,89 (Ost). Wie lässt sich dies rechtfertigen, wenn damit das Existenzminimum nicht gedeckt werden kann?

s. auch meine BLOG-Beiträge: Kampf gegen Lohndumping und Soll man von seiner Arbeit leben können?

Minijob-Grenze soll auf 450 € angehoben werden

Dienstag, November 29th, 2011

Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt die Minijob-Grenze auf um 50,- € auf 450,- € anzuheben. Zugleich soll auch die Midijob-Grenze auf 850,- € angehoben werden. Mehr als einen (fälligen) Inflationsausgleich stellt diese Anhebung jedoch nicht dar.

Ungleichbehandlung beim Elterngeld ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Freitag, November 25th, 2011

Das Elterngeld wurde vom Gesetzgeber als “steuerfinanzierte Einkommensersatzleistung” ausgestaltet. D.h. die Bemessung des Elterngeldes knüpft an das bisherige Erwerbseinkommen an. Gut ist es, wenn man ein solches Erwerbseinkommen bislang hatte, und zwar möglichst hoch. Schlecht ist es hingegen, wenn zuvor kein Erwerbseinkommen erwirtschaftet wurde, was in der Realität insbesondere  Mehrkindfamilien betrifft, in denen regelmäßig nur ein Elternteil berufstätig sein kann. Dann gibt es nämlich nur den Mindestbetrag von 300,- € (der Maximalbetrag, für Eltern mit Erwersbeinkommen beträgt 1.800,- €).

Diese Ungleichbehandlung ist grundrechtlich gerechtfertigt und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG); so entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 09.11.11, Az.: 1 BvR 1853/11 (s. PM Nr. 76/2011 v. 24.11.11).

Die Ungleichbehandlung beruhe auf Sachgründen und sei aufgrund der gesetzlichen Zielsetzung (Anreize für jüngere Berufstätige zur Familiengründung) verfassungsrechtlich hinzunehmen, zumal die Eltern ohne vorgeburtliches Einkommen nicht gänzlich ohne Förderung blieben.

Vertrag ist Vertrag!

Donnerstag, November 24th, 2011

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am 23.11.11 in sechs Berufungsverfahren entschieden, dass die außerordentlichen betriebsbedingten Kündigungen eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft unwirksam waren, auch wenn dem Arbeitgeber Insolvenz drohte.

Aufgrund einer Dienstvereinbarung hatten die Mitarbeiter auf Weihnachtsgeld verzichtet, und als Gegenleistung verzichtete der Arbeitgeber auf ordentliche betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31.12.11. Diese Gesamtzusage gilt individualvertraglich auch nach Abschluss einer Auswahlrichtlinie und eines Sozialplans mit der Mitarbeitervertretung weiter.

Die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung wurden nicht erfüllt, denn das Krankenhaus befand sich bereits bei Abschluss der Gesamtzusage in einer wirtschaftlich schwierigen Lage.

Kampf gegen Lohndumping

Freitag, November 11th, 2011

Beim sog. “Out-sourcing” verlagern die Unternehmen betriebliche Aufgaben über Werkverträge an Subunternehmen; letztlich um Kosten zu sparen. Die Subunternehmen erledigen die Aufgaben, die zuvor die Stammbelegschaft erledigt hat, mit ihren Beschäftigten, jedoch mit dem “winzigen” Unterschied, dass sie weniger verdienen. D.h. weniger Geld für die gleiche Arbeit!

Diese Vorgehensweise kann nur dann akzeptiert werden, wenn es sich auch tatsächlich um einen echten Werkvertrag handelt. In vielen Fällen sind die Unternehmen aber nur von der Leiharbeit auf Werkverträge ausgewichen, um so weiter die Lohnkosten zu senken. Es handelt sich dann um Fälle der unerlaubten “versteckten Leiharbeit”, die zum Lohndumping führt.

Die Abgrenzung zwischen der Leiharbeit und Werkverträgen hat sich in der Praxis jedoch als schwierig erwiesen, weshalb es viele Grauzonen gibt und dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet sind. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte diesem Mißstand ein Ende setzen und das Lohndumping bekämpfen (s. Antrag vom 25.10.11, BT-Drucksache 17/7482). Sie fordert eine eindeutige und praxistaugliche Abgrenzung und stärkere Kontrolle. Erreicht werden soll dies u.a. durch eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Zudem soll eine Beschwerdestelle für Beschäftigte bzw. Betriebsräte eingerichtet werden und im Falle einer Prüfung soll der Arbeitgeber beweisführungspflichtig sein, dass ein Werkvertrag vorliegt.

Der Antrag ist begrüßenswert, aber es dürfen Bedenken erhoben werden, ob die jetzige Regierungskoalition willens und fähig ist, sich diesem Thema anzunehmen. Schließlich sieht man ja, wie schwer sich CDU/CSU und FDP in den eigenen Reihen mit dem Thema Mindestlohn tun.

s. auch meinen BLOG-Eintrag vom 31.10.11

Gründungszuschuss ade?! - Teil 2

Mittwoch, November 9th, 2011

Bereits im Blog-Beitrag vom 02.11.11 habe ich berichtet, dass nach dem von der Bundesregierung vorgelegten “Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt”, der Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung werden soll., und daher die Ausgaben für den Gründungszuschuss stark zurückgehen dürften.

Meine Kritik und Bedenken werden nunmehr auch durch den IAB-Kurzbericht 22/2011 “Der Gründungszuschuss aus der Sicht der Praxis” bestätigt.

Bei dem IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) handelt es sich um die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit.

Der Kurzbericht bestätigt, dass die Umwandlung des Gründungszuschusses in eine Ermessensleistung die Vergabepraxis maßgeblich verändern wird. Bisher konnten die Vermittler kaum einen Antrag auf Gründungszuschuss ablehnen, mit der geplanten Umwandlung kehrt sich aber nunmehr die Beweislast zu Ungunsten der Antragsteller um. Sie müssen jetzt die Vermittler von einem förderwürdigen Selbstständigkeitsprojekt überzeugen. Auf das Vorliegen einer Tragfähigkeitsbescheinigung können sich Vermittler und Antragsteller nicht mehr verlassen. Der Kurzbericht gibt die Befürchtung der Vermittler wieder, dass man persönlich und organisatorisch nicht der Herausforderung gewachsen sei, eine an “wirtschaftlichen Kriterien orientierten Ermessensausübung” zu bewältigen.

Die Anforderungen werden damit sowohl an die Vermittler als auch an die Antragsteller deutlich erhöht. Mit den gesteigerten Anforderungen ist absehbar, dass sich die Verfahrensdauer für die Bewilligung verlängern wird und die Planbarkeit und Verläßlichkeit des Gründungszuschusses für die Antragsteller abnehmen wird. Mehr Bürokratie also?!

Gründungszuschuss ade?!

Mittwoch, November 2nd, 2011

Nach dem von der Bundesregierung vorgelegten “Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” sollen bereits zum 01.04.2012 große Teile dieses Gesetzes in Kraft treten. Der Gesetzentwurf enthält umfangreiche Änderungen im 3. Sozialgesetzbuch (SGB III, Arbeitsförderung) und sieht Änderungen von mehr als 30 weiteren Gesetzen vor.

Diese “Jahrhundert-Reform” enthält außer einer neuen Nummerierung der §§ 29 bis 279a SGB III keinen großen Wurf. Alle Beteiligten, wie Gerichte, Behörden und Anwälte, müssen sich im Wesentlichen an neue Paragraphennummern gewöhnen, und sämtliche Gesetze, die auf die entsprechenden Regelungen im SGB III verweisen, müssen daher geändert werden. Dies erzeugt lediglich Verwirrung, Unverständnis und natürlich Kosten!

Zumindest eine wichtige Änderung dürfte jedoch der Gesetzentwurf vorsehen, nämlich zum Gründungszuschuss. Dieser soll zu einer Ermessensleistung seitens der Arbeitsagentur werden. Was das bedeutet, kann man sich in Zeiten knapper Kassen leicht vorstellen. Die Ausgaben für den Gründungszuschuss dürften (stark) zurückgehen, zumal Ermessensentscheidungen vor Gericht nur schwer angreifbar sind. Anstatt das Unternehmertum und die Selbständigkeit, und damit das Ziel der Beendigung von Arbeitslosigkeit, zu fördern, wird es wohl ungleich schwieriger werden, der Arbeitslosigkeit mittels der Umsetzung einer Geschäftsidee zu entfliehen.

Soll man von seiner Arbeit leben können?

Montag, Oktober 31st, 2011

Da ist sie wieder, die Debatte über die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. Oder war sie nie weg? Nach dem nun auch die CDU - wohl sich des christlichen “C” in ihrem Parteikürzel erinnernd - über den Mindestlohn debattiert, kommt von dem Vizevorsitzenden Michelbach (CSU) der Mittelstandsvereinigung der Union heftig Kritik.:

“…eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze sei ordnungspolitisch nicht vertretbar. Ein branchenübergreifender Mindestlohn widerspreche den Prinzipien der Marktwirtschaft.” (im Kölner Stadt-Anzeiger)

Herr Michelbach spricht über die Prinzipien der Marktwirtschaft, was er nicht erwähnt, sind die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Erstere entsprechen lediglich dem blanken Kapitalismus; letztere für eine geregelte Arbeitswelt, in welcher die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Einklang stehen (sollen).

Mindestlohn heißt doch letztlich nichts anderes, als zumindest den Lohn für seine Arbeit zu erhalten, damit man auch davon seine Existenz bestreiten kann. Hier gibt es an sich keine zwei Meinungen. Diese Ansicht ist sozial, christlich und entspricht der Menschenwürde! Tja, und wer dagegen ist?!?

Wie sagte doch der Kabarettist Volker Pispers so schön:

“[…] Mindestlohn hat nichts mit Ökonomie zu tun, sondern mit den letzten Resten menschlichen Anstands in einer Überflussgesellschaft. […]Entweder Sie sind für den Mindestlohn oder Sie sind ein Arschloch! Und wenn Sie dann noch behaupten, dass Mindestlöhne Arbeitsplätze kosten würden, dann sind sie sogar ein dummes Arschloch!” (Volker Pispers)